Die Vergabe der Kulturpreise erfolgt auf Grundlage des Niederösterreichischen Kulturförderungs-gesetzes 1996, der Richtlinien für die Förderung nach dem Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetz 1996.
Ich/Wir akzeptiere(n) diese Grundlagen vorbehaltlos.
Sind Sie mit den folgenden, über die Einreichung/Bewerbung zum Kulturpreis und dessen Abwicklung hinausgehenden Nutzungszwecken Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten und bereitgestellten Dokumenten einverstanden, kreuzen Sie diese entsprechend an.
Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie die Felder frei:
Diese Einwilligung kann jederzeit beim Amt der NÖ Landesregierung widerrufen werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Schöpferinnen und Schöpfer der eingereichten oder dokumentierten Werke und damit Urheberinnen oder Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der geltenden Fassung, sein.
Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises die Preisträgerin oder der Preisträger das preisgekrönte Werk und die Höhe des Kulturpreises im jährlich erscheinenden „Kulturbericht der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung“ veröffentlicht werden.
Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises das Land Niederösterreich die Daten der Preisträgerin oder des Preisträgers gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung, verwenden darf.
Die Bewerberinnen oder Bewerber sind im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises mit der etwaigen Veröffentlichung Ihres Werkes (mit Angabe Ihres Namens) auf den sozialen Kanälen des Landes NÖ sowie auf der Landeshomepage einverstanden.
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO informieren wir Sie darüber, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, den Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind im Internet unter www.noe.gv.at/datenschutz abrufbar.
Die Bewerberinnen oder der Bewerber erklären, dass die eingereichten oder dokumentierten Werke keinen Eingriff in Persönlichkeits- oder Urheberrechte Dritter bewirkt und Sie das Land NÖ diesbezüglich schad- und klaglos halten.
Dem Land NÖ als Auftraggeber wird das Werknutzungsrecht dahingehend eingeräumt, dass der Auftraggeber das Recht hat, das Werk im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises auch ohne Mitwirkung oder Zustimmung des Auftragnehmers, der Auftragnehmerin zu verwerten und zu veröffentlichen, wobei eine rein kommerzielle Verwertung ausgeschlossen wird.
Sollte es sich bei dem übermittelten Werk um eine Komposition o.ä. handeln, sieht sich das Land NÖ (als Auftraggeber) bei einer etwaigen Veröffentlichung im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises von der Zahlung AKM-pflichtiger Tantiemen befreit.
Abschließend erkläre(n) ich/wir, dass sämtliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig erfolgt sind.